Gültige Rezepte zum Therapiebeginn

Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Eltern und Angehörige,

um Ihre logopädische Behandlung korrekt und ohne Unterbrechung durchführen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie zu Ihrem ersten vereinbarten Termin ein gültiges Rezept (Heilmittelverordnung) mitbringen.

Bitte beachten Sie:

  1. Ersttermin:
    Zum ersten Therapietermin muss ein gültiges Rezept vorliegen, auf dem das Datum der ersten Therapie mit dem tatsächlichen Therapiebeginn übereinstimmt.
  2. Folgerezepte:
    Auch bei jeder Folgeverordnung muss das auf dem Rezept eingetragene Datum der ersten Therapie mit dem tatsächlichen ersten Termin der neuen Verordnung übereinstimmen.
  3. Fehlendes oder falsches Rezept:
    Sollte das Rezept beim ersten Mal fehlen oder ein falsches Anfangsdatum enthalten, dürfen Sie die Behandlung ausnahmsweise durchführen lassen.
    Bitte bringen Sie das korrekte oder nachgereichte Rezept bis zum nächsten Termin mit.
    Ab dem zweiten Mal, wenn erneut kein gültiges oder passendes Rezept vorliegt, kann die Behandlung nicht stattfinden.
    In diesem Fall müssen wir Sie nach Hause schicken und eine Ausfallrechnung für beide Termine stellen, da wir ohne gültige Verordnung nicht abrechnen dürfen.

Diese Regelung stellt sicher, dass die Therapie rechtlich korrekt, organisatorisch zuverlässig und für alle Beteiligten fair abläuft.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

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